Beratung im Arbeitsrecht
Mein zweiter Schwerpunkt liegt im Arbeitsrecht. Seit über 25 Jahren berate und vertrete ich sowohl Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen im Arbeitsrecht, so dass mir aufgrund meiner langen praktischen Erfahrung beide Blickwinkel gut bekannt sind.
Diese langjährige Erfahrung ist von besonderer Bedeutung für die Einschätzung eines konkreten Rechtsstreits und der Entwicklung der individuellen Strategie. Ich kann deshalb beide Seiten jeweils optimal vertreten.
Arbeitsrecht Arbeitsgebiete (beispielhaft)
- Kündigungsschutzklagen vor den Arbeitsgerichten
- Kündigungen
- Aufhebungsverträge/Abwicklungsverträge
- Lohnrückstände
- Abmahnungen
- Arbeitszeugnisse
- Erstellung von Arbeitsverträgen oder Dienstverträgen
- Schulungen im Arbeitsrecht für Vereinsvorstände und Geschäftsführungen